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   BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 247/97   

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https://dejure.org/1998,1020
BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 247/97 (https://dejure.org/1998,1020)
BAG, Entscheidung vom 06.05.1998 - 5 AZR 247/97 (https://dejure.org/1998,1020)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 5 AZR 247/97 (https://dejure.org/1998,1020)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Kundenberaterin -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, Eingliederung in eine fremdbestimmte Arbeitsorganisation, Terminierung durch den Auftraggeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 382 (Ls.)
  • NZA 1999, 205
  • BB 1998, 2648
  • DB 1998, 2609
  • JR 1999, 308
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96

    Arbeitnehmerstatus: Kundenschulungsbeauftragter

    Auszug aus BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 247/97
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 2 Sa 1461/96 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Februar 1997 - 2 Sa 1461/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94

    Arbeitnehmerstatus: Lehrerin an einer Volkshochschule

    Auszug aus BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 247/97
    Aus der faktischen Handhabung und der konkreten praktischen Umsetzung der Vertragsabsprachen lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien tatsächlich ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 AZR 22/94 - AP Nr. 79 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors

    Auszug aus BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 247/97
    Aus der faktischen Handhabung und der konkreten praktischen Umsetzung der Vertragsabsprachen lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien tatsächlich ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 AZR 22/94 - AP Nr. 79 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 247/97
    Aus der faktischen Handhabung und der konkreten praktischen Umsetzung der Vertragsabsprachen lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien tatsächlich ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 AZR 22/94 - AP Nr. 79 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Dieses kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer, Ort und sonstige Modalitäten der Tätigkeit betreffen (ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 6. Mai 1998 - 5 AZR 247/97 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Aus ihr lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129; BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 247/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 102, mwN).
  • LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19

    Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft

    Sein Fehlen ist umgekehrt ein Indiz für die Annahme eines freien Dienstverhältnisses (vgl. BAG, Urt. v. 06.05.1998 - 5 AZR 247/97, NZA 1999, 205; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18, juris; ErfK/Preis, 20. Aufl. 2020, § 611a BGB, Rn. 35 ff.; HWK/Thüsing, 9. Aufl. 2020, § 611a BGB Rn. 50).
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